Hintergrund
In zwei Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht Schleswig am 14. Februar 2013 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren im Zusammenhang mit der von Facebook
geforderten Klarnamenpflicht entschieden, dass die ”einzige Niederlassung…mit Kontrolle über Nutzungsdaten von nicht nord-amerikanischen Nutzern” die Facebook Ireland Ltd. sei. Das Gericht ist der Ansicht, dass weder in Deutschland noch in den USA für den Rechtsstreit … mehr
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